Page 165 - Dr. Bieler GmbH Nachf. strumpf-bieler GmbH - Katalog
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Inhalt Damen Herren Kinder GAWILO
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Allgemeine Verkaufsbedingungen
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§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets
ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei
denn, ein solcher wird ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener
Verwertungskosten anzurechnen. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Im Falle des
Zahlungsverzuges können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt
und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungs-gemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Diese Verjährungsfrist gilt ebenso für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware,
vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffs-ansprüche bleiben
von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ansprüche des Bestellers wegen der zum
Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns ge-lieferte Ware
nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen
uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Soweit sich nachstehend nicht ein anderes
ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, so-weit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht, aus-geschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Fehlen einer durch den Verkäufer zugesicherten Eigenschaft der Kaufsache. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Bestellers. Sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalspflicht" durch uns verletzt wird, ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie
ausgeschlossen. Vorhersehbarer vertragstypischer Schaden ist in seiner Definition der Schaden, den der Verkäufer bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der verwirklichten Vertragsverletzung vorausgesehen hat
oder unter Berücksichtigung der Umstände, die der Verkäufer kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
§ 8 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in 38179 Schwülper (Amtsgerichtsbezirk Gifhorn), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller
auch am Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der
unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
Dr. Bieler GmbH Nachf. strumpf-bieler GmbH Herbst & Winter Katalog 2024 / 2025 165